Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe – Fakultativprotokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 190/2012 · in Kraft seit 2018-05-08
19/05 Menschenrechte · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Fakultativprotokoll zur Antifolterkonvention richtet unabhängige Kontrollmechanismen für Haftorte ein. Es dient dem Schutz vor Misshandlung.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 38 §§ im Datensatz