Deregulierung, aber richtig

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Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)

· K (Geltungsbereich) · BGBl. III Nr. 184/2012 · in Kraft seit 2012-12-21

19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung verzeichnet lediglich, dass Argentinien, Armenien, Belarus, die Cookinseln und Panama 2011 ihre Ratifikationsurkunden zum Protokoll III der Genfer Abkommen hinterlegt haben. Es handelt sich um eine abgeschlossene historische Mitteilung ohne fortlaufende rechtliche Wirkung. Der Geltungsbereich des Protokolls ergibt sich aus dem völkerrechtlichen Instrument selbst.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilungen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III) (BGBl. III Nr. 137/2009) hinterlegt: Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde: Argentinien 16. März 2011 Armenien 12. August 2011 Belarus 31. März 201 Cook Inseln 7. September 2011 Panama 30. April 2012 Serbien 18. August 2010 Spanien 10. Dezember 2010 Timor-Leste 29. Juli 2011 Ukraine 19. Jänner 2010 Nach weiteren Mitteilungen haben nachstehende Staaten folgende Vorbehalte erklärt bzw. Erklärungen abgegeben: Niederlande2: Das Protokoll findet für das Königreich der Niederlande wie folgt Anwendung: Vereinigtes Königreich2: Die Botschaft Ihrer Britischen Majestät hat die Ehre im Namen der Regierung des Vereinigten Königreichs zu erklären, dass sich die Ratifizierung des Protokolls III auf folgende Gebiete erstreckt, für deren internationale Beziehungen sie zuständig ist: Anguilla, Guernsey, Bermuda, Britisches Antarktis-Territorium, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Cayman-

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz