Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

WFA-Unternehmen-Verordnung

WFA-UntV · V · BGBl. II Nr. 492/2012 · in Kraft seit 2013-01-01

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗

ÄNDERN
15Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Richtlinie 2023/1791/EU zur Energieeffizienz ("Energy Efficiency First"-Prinzip, Art. 3) verlangt, dass Folgenabschätzungen für Regelungsvorhaben Energieeffizienzauswirkungen auf Unternehmen berücksichtigen.

Begründung

Diese Verordnung schreibt vor, wie Ministerien bei jedem Regelungsvorhaben wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen – insbesondere KMU – erheben müssen. Das zweistufige Prüfverfahren mit ausführlichen Fragekatalogen erzeugt erheblichen Verwaltungsmehraufwand im Gesetzgebungsprozess, ohne dass Unternehmen davon direkt profitieren. Die EU-Richtlinie 2023/1791 verlangt, Energieeffizienzfolgen zu berücksichtigen; Österreich hat jedoch ein weit umfangreicheres und eigenes Methodengebäude darüberhinaus aufgebaut. Kerninhalt und Mindestmethodenpflicht könnten in die allgemeine WFA-Grundsatzverordnung integriert und damit deutlich verschlankt werden.

Kategorien

Reine BürokratieEU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

Anl. 1 ↗ RIS

Anlage 1 zu § 3 Vereinfachte Abschätzung der wirtschaftspolitischen Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Die vereinfachte Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen: Wirkungsdimension Unternehmen Fragen: Hat die Regelung/das Vorhaben Auswirkungen auf 1. Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen Unternehmen, da diesen zusätzliche Kosten (kein Verwaltungsaufwand!) entstehen, bzw. sich für diese Einsparungen oder zusätzliche Erlöse ergeben, insbesondere hinsichtlich - Abgaben (zB Steuern oder Gebühren) oder - Kosten- und Erlösstruktur oder - Zugang zu Finanzmitteln? 2. Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus Unternehmen bezüglich - der einzelnen Phasen des Unternehmenszyklus oder - der Innovationsfähigkeit oder - der Internationalisierung?

Anl. 2 ↗ RIS

Anlage 2 zu § 4 Vertiefende Abschätzung der wirtschaftspolitischen Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Die vertiefende Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen: Auswirkungen der Regelung/des Vorhabens Vertiefende Fragen Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen Sind neue oder geänderte Abgaben (zB Steuern oder Gebühren) für Unternehmen vorgesehen? Ergeben sich Auswirkungen für Unternehmen, welche sich unmittelbar in der Kosten- oder Erlösstruktur niederschlagen (z. B. zusätzliche Kosten durch erforderliche Investitionsmaßnahmen oder zusätzliche Erlöse durch erhöhten Absatz oder höhere Preise)? Ergeben sich Auswirkungen auf den Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen? Auswirkungen auf Phasen des Unternehmenszyklus/Innovationsfähigkeit/Internationalisierung? Ergeben sich Auswirkungen auf die einzelnen Phasen des Unternehmenszyklus (zB in Form von Einfluss auf die Entscheidung, den Schritt in die Selbständigkeit zu setzen, den Ablauf oder die Dauer einer Unternehmensgründung oder die Übertragung oder Übernahme von Unternehmen) bzw. die Innovationsfähigkeit oder die Internationalisierung von Unternehmen?

§ 3 — Vereinfachte Abschätzung ↗ RIS

Vereinfachte Abschätzung § 3. Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben in Anlage 1 zu prüfen, ob Unternehmen voraussichtlich wesentlich betroffen sind. Dafür sind die entsprechenden Wesentlichkeitskriterien der WFA-Grundsatzverordnung (WFA-GV) heranzuziehen.

§ 4 — Vertiefende Abschätzung ↗ RIS

Vertiefende Abschätzung § 4. Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf Unternehmen nach den Vorgaben in Anlage 2 genauer zu prüfen.

KI-Analyse · 2026-07-16 · 8 §§ im Datensatz