Soziale Sicherheit (Moldau)
· Vertrag – Moldau · BGBl. III Nr. 174/2012 · in Kraft seit 2012-12-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen koordiniert die soziale Sicherheit zwischen Österreich und Moldau und sichert die Übertragbarkeit von Ansprüchen. Es dient einem legitimen Zweck und begünstigt grenzüberschreitend Erwerbstätige.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 — ABSCHNITT I ↗ RIS
ABSCHNITT I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Begriffsbestimmungen (1) In diesem Abkommen bedeuten die Ausdrücke (2) In diesem Abkommen haben andere Ausdrücke die Bedeutung, die ihnen nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Vertragsstaates zukommt.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 27 §§ im Datensatz