Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Soziale Sicherheit (Moldau)

· Vertrag – Moldau · BGBl. III Nr. 174/2012 · in Kraft seit 2012-12-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen koordiniert die soziale Sicherheit zwischen Österreich und Moldau und sichert die Übertragbarkeit von Ansprüchen. Es dient einem legitimen Zweck und begünstigt grenzüberschreitend Erwerbstätige.

Kategorien

—

Belegende Paragraphen

Art. 1 — ABSCHNITT I ↗ RIS

ABSCHNITT I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Begriffsbestimmungen (1) In diesem Abkommen bedeuten die Ausdrücke (2) In diesem Abkommen haben andere Ausdrücke die Bedeutung, die ihnen nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Vertragsstaates zukommt.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 27 §§ im Datensatz