Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit (Moldau)

· Vertrag – Moldau · BGBl. III Nr. 174/2012 · in Kraft seit 2012-12-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen koordiniert die soziale Sicherheit zwischen Österreich und Moldau und sichert die Übertragbarkeit von Ansprüchen. Es dient einem legitimen Zweck und begünstigt grenzüberschreitend Erwerbstätige.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 — ABSCHNITT I ↗ RIS

ABSCHNITT I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Begriffsbestimmungen (1) In diesem Abkommen bedeuten die Ausdrücke (2) In diesem Abkommen haben andere Ausdrücke die Bedeutung, die ihnen nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Vertragsstaates zukommt.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 27 §§ im Datensatz