Deregulierung, aber richtig

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Intelligente Gas-Messgeräte-AnforderungsVO 2012

IGMA-VO 2012 · V · BGBl. II Nr. 501/2012 · in Kraft seit 2013-01-01

58/02 Energierecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung legt die technischen Mindestanforderungen für intelligente Gasmessgeräte fest. Ohne einheitliche Standards wäre der gesetzlich vorgesehene Rollout intelligenter Messgeräte nicht durchführbar. Die Anforderungen sind auf das Minimum beschränkt und sachlich notwendig.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 — Regelungsgegenstand ↗ RIS

Regelungsgegenstand § 1. Diese Verordnung bestimmt die Anforderungen, denen intelligente Messgeräte gemäß § 7 Abs. 1 Z 26 GWG 2011 zu entsprechen haben und gemäß § 79 GWG 2011 bei der Ermittlung der Kostenbasis für die Entgeltbestimmung in Ansatz zu bringen sind.

§ 2 — Anwendungsbereich ↗ RIS

Anwendungsbereich § 2. Die Anforderungen gemäß § 3 betreffen jene Messgeräte gemäß § 128 Abs. 1 GWG 2011, mit denen Endverbraucher auszustatten sind, deren Verbrauch nicht über einen Lastprofilzähler gemessen wird.

§ 3 — Anforderungen an intelligente Messgeräte ↗ RIS

Anforderungen an intelligente Messgeräte § 3. Intelligente Messgeräte gemäß § 7 Abs. 1 Z 26 GWG 2011 haben folgenden Mindestfunktionsanforderungen zu entsprechen:

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz