WFA-Kinder-und-Jugend-Verordnung
WFA-KJV · V · BGBl. II Nr. 495/2012 · in Kraft seit 2013-01-01
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung verpflichtet Ministerien bei jedem Gesetz- und Verordnungsvorhaben, anhand aufwändiger Fragekataloge zu prüfen, ob Kinder und Jugendliche betroffen sind. Der eigentliche Schutz von Kindern entsteht durch inhaltliche Gesetze, nicht durch interne Prüfformulare. Das zweistufige Verfahren mit vereinfachter und vertiefender Abschätzung und den langen Fragenlisten in den Anlagen ist unverhältnismäßig und bremst den Gesetzgebungsprozess. Eine knappe Mindestprüfung in der übergeordneten WFA-Grundsatzverordnung würde denselben Zweck ohne eigene Verordnung erfüllen.
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Belegende Paragraphen
Anl. 1 ↗ RIS
Anlage 1 zu § 3 Vereinfachte Abschätzung der Auswirkungen auf Kinder und Jugend Die vereinfachte Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen: Wirkungsdimension Kinder und Jugend Fragen I. Schutz, Förderung und Entwicklung Wird der Anspruch von Kindern und jungen Erwachsenen auf Schutz, Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung ihres geistigen, körperlichen und seelischen Wohles tangiert? II. Betreuung, Unterhaltsversorgung und Kinderkosten Ist mit Auswirkungen auf die Betreuung von Kindern, die Unterhaltsversorgung für Kinder und junge Erwachsene mit Anspruch auf Unterhalt; auf Kinderkosten bzw. auf den Ausgleich für Kinderkosten zu rechnen? III. Zukunftssicherung Ist mit Auswirkungen auf die Zukunftssicherung von Kindern und jungen Erwachsenen in mittelfristiger Perspektive zu rechnen?
Anl. 2 ↗ RIS
Anlage 2 zu § 4 Vertiefende Abschätzung der Auswirkungen auf Kinder und Jugend Die vertiefende Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen: I. Schutz, Förderung und Entwicklung von Kindern und jungen Erwachsenen Hat das Vorhaben Auswirkungen auf Vertiefende Fragen Hat das Vorhaben Auswirkungen auf I.1 Schutz, Förderung der Gesundheit und Entwicklung von Kindern und jungen Erwachsenen? I.1.1 das Risiko von Kindern oder jungen Erwachsenen, körperlich oder seelisch verletzt zu werden oder auf sonstige Art gesundheitlichen Schaden zu nehmen? I.1.2 die aktive Förderung der Gesundheit von Kindern und jungen Erwachsenen? I.1.3 die Entwicklung und Entfaltung des geistigen, körperlichen und seelischen Wohles von Kindern und jungen Erwachsenen? II. Betreuung, Unterhaltsversorgung und Kinderkosten Hat das Vorhaben Auswirkungen auf Vertiefende Fragen Hat das Vorhaben Auswirkungen auf II.1 Betreuung von Kindern und Bildung von Kindern und jungen Erwachsenen? II.1.1 die Verfügbarkeit von Betreuungsangeboten für Kinder? II.1.2 die Leistung einer fachgerechten und altersentsprechenden Betreuung von Kindern? II.1.3 den Zugang von Kindern und jungen Erwachsenen zu Bildung und das Errei
§ 3 — Vereinfachte Abschätzung ↗ RIS
Vereinfachte Abschätzung § 3. (1) Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben der Anlage 1 zu prüfen, ob die Wirkungsdimension Kinder und Jugend voraussichtlich wesentlich betroffen ist. Dafür sind die entsprechenden Wesentlichkeitskriterien der WFA-Grundsatzverordnung (WFA-GV) heranzuziehen. (2) Nach den Vorgaben der Anlage 1 ist dabei insbesondere zu prüfen, ob durch das Vorhaben
§ 4 — Vertiefende Abschätzung ↗ RIS
Vertiefende Abschätzung § 4. Die vertiefende Abschätzung ist nach den Vorgaben der Anlage 2 durchzuführen. Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf junge Menschen genauer zu prüfen.
KI-Analyse · 2026-07-16 · 8 §§ im Datensatz