Eignungsprüfungsverordnung – Inneres
· V · BGBl. II Nr. 400/2012 · in Kraft seit 2013-01-01
41/01 Sicherheitsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung regelt nur, wie der Staat die körperliche und geistige Eignung seiner eigenen Polizei-Bewerber prüft. Das betrifft die interne Personalauswahl und schränkt die Freiheit der Bürger nicht ein. Wer Polizist werden will, darf sinnvollerweise auf Eignung getestet werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 — 1. Abschnitt ↗ RIS
1. Abschnitt Anwendungsbereich Gegenstand der Eignungsprüfung § 1. Aufnahmewerber und Aufnahmewerberinnen in den Exekutivdienst (in Folge Aufnahmewerbende) sind im Zuge des Auswahlverfahrens auf ihre körperliche und geistige Eignung, Bewerber und Bewerberinnen für bestimmte Verwendungen (Sonderverwendungen) auf ihre verwendungsspezifische, insbesondere geistige oder körperliche Eignung, zu prüfen. 02.03.2022 20008076 NOR40242741
§ 3 — Arten der Tests ↗ RIS
Arten der Tests § 3. (1) Als objektive Tests zur Feststellung der körperlichen und geistigen Eignung kommen in Betracht: (2) Die Aufnahme in den Exekutivdienst setzt jedenfalls die erfolgreiche Absolvierung der in Abs. 1 Z 1 und 2 angeführten Tests sowie eine positive Beurteilung im Zuge des Aufnahmegesprächs gemäß § 18 voraus. 31.05.2023 20008076 NOR40253130
§ 6 — Punktesystem und Gesamtergebnis ↗ RIS
Punktesystem und Gesamtergebnis § 6. (1) Das Punktesystem für die Auswertung des Tests gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 muss den Erfordernissen der angestrebten Verwendung entsprechen. Es ist so zu gestalten, dass jedem und jeder Aufnahmewerbenden ein der erbrachten Leistung entsprechender Punktewert zugeordnet wird. (2) Das Gesamtergebnis setzt sich aus den Ergebnissen der durchgeführten Tests und Beurteilungen gemäß § 12 Abs. 2, § 15 Abs. 2, und § 18 Abs. 2 zusammen. Sofern dem Bundesministerium für Inneres nicht selbst die Durchführung sämtlicher für das Testverfahren vorgesehener Tests obliegt, kann dieses um die Auswertung des Gesamtergebnisses ersucht werden. Diesfalls sind dem Bundesministerium für Inneres die dazu erforderlichen Ergebnisse zum Zweck der Gesamtauswertung zu übermitteln. 31.05.2023 20008076 NOR40253131
KI-Analyse · 2026-06-16 · 26 §§ im Datensatz