Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2011
· BG · BGBl. I Nr. 101/2012 · in Kraft seit 2012-11-23
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Bundesgesetz genehmigt den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2011. Dieser parlamentarische Genehmigungsakt ist vollständig vollzogen und betrifft ein Haushaltsjahr, das vor über 14 Jahren endete. Das Gesetz hat keinerlei fortlaufende operative Wirkung und ist als historischer Verwaltungsakt vollständig obsolet.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2011 wird die Genehmigung erteilt. 26.11.2019 20008062 NOR40143596
§ 0 ↗ RIS
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2011 StF: BGBl. I Nr. 101/2012 (NR: GP XXIV AB 1976 S. 179.) Der Nationalrat hat beschlossen: 26.11.2019 20008062 NOR40143597
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz