Deregulierung, aber richtig

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Förderung und gegenseitiger Schutz von Investitionen (Kasachstan)

· Vertrag – Kasachstan · BGBl. III Nr. 157/2012 · in Kraft seit 2012-12-21

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Investitionsschutzabkommen mit Kasachstan; dient dem Schutz von Investoren und einem legitimen außenwirtschaftlichen Zweck.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Definitionen Für die Zwecke dieses Abkommens ________________ 1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 200/1961.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 30 §§ im Datensatz