Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
· BG · BGBl. I Nr. 93/2012 · in Kraft seit 2012-11-15
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Gesetz genehmigte die einmalige Erhöhung der österreichischen IWF-Quote von 2.113,9 auf 3.932,0 Millionen Sonderziehungsrechten. Die Transaktion wurde vollzogen und entfaltet seit über zwölf Jahren keine operative Wirkung mehr. Es handelt sich um ein erledigtes Einmalgesetz, das gestrichen werden kann.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. (1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds (IWF) wird von 2113,9 Millionen Sonderziehungsrechten (SZR) auf 3932,0 Millionen SZR erhöht. (2) Der zusätzliche Quotenanteil am IWF ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz