Parameterverordnung
PVO-ESM · V · BGBl. II Nr. 332/2012 · in Kraft seit 2013-01-01
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung regelt, dass der Auszahlungsrahmen im Bundesbudget automatisch an tatsächlich fällige ESM-Zahlungen angepasst wird. Solange Österreich Mitglied des Europäischen Stabilitätsmechanismus ist, braucht es diesen haushaltsrechtlichen Mechanismus, um internationale Verpflichtungen rechtskonform abzuwickeln. Die Verordnung schränkt keine Freiheiten ein, sondern sichert die geordnete Abwicklung völkerrechtlicher Pflichten.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Auszahlungsrahmen der variablen Auszahlungen im Bereich des Europäischen Stabilitätsmechanismus (§ 1 Z 7 der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Festlegung der Bereiche, in denen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind, BGBl. II Nr. 325/2012) ändert sich in dem Ausmaß, in dem Auszahlungen aufgrund des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) fällig werden oder budgetierte Auszahlungen in der jeweiligen Periode nicht fällig werden.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft; sie ist jedoch erstmals bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 anzuwenden.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz