Parameterverordnung
PVO-EU · V · BGBl. II Nr. 330/2012 · in Kraft seit 2013-01-01
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung koppelt den variablen Auszahlungsrahmen für EU-Gebarung an die tatsächlich von der EU rückerstatteten Beträge. Diese technische Regelung ist notwendig, um EU-kofinanzierte Ausgaben im Bundeshaushalt korrekt darzustellen, und hat laufende Wirkung für alle EU-Förderprogramme.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Auszahlungsrahmen der variablen Auszahlungen im Bereich der EU-Gebarung (§ 1 Z 5 der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Festlegung der Bereiche, in denen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind, BGBl. II Nr. 325/2012) erhöht sich in jenem Ausmaß, in dem diese Mehrauszahlungen im selben oder in einem künftigen Finanzjahr von der Europäischen Union im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung refundiert werden.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft; sie ist jedoch erstmals bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 anzuwenden. (2) Die Verordnung BGBl. II Nr. 207/2008 in der Fassung BGBl. II Nr. 345/2010, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie noch bei Vollziehung des § 122 Abs. 3 BHG 2013 anzuwenden ist.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz