Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 138/2012 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 93/2023 · in Kraft seit 2023-03-22
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der ESM-Vertrag errichtet den dauerhaften Stabilitätsmechanismus der Eurozone. Er bindet die Republik finanziell, dient aber der Währungsstabilität und ist außenpolitisch begründet.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 51 §§ im Datensatz