Deregulierung, aber richtig

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Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Wilhelmsburg nach Sankt Pölten

· V · BGBl. II Nr. 308/2012 · in Kraft seit 2012-09-19

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung verlegte mit Wirkung 1. April 2013 den Amtssitz der Notarstelle Wilhelmsburg nach Sankt Pölten. Dieser einmalige Verwaltungsakt ist vollständig vollzogen: die Stelle befindet sich seit über 13 Jahren in Sankt Pölten. Als abgeschlossener historischer Verwaltungsakt ohne fortlaufenden Regelungsgehalt ist diese Verordnung obsolet.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Sankt Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. April 2013 der Amtssitz der Notarstelle Wilhelmsburg nach Sankt Pölten verlegt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz