Verlegung des Amtssitzes der Notarstelle Wilhelmsburg nach Sankt Pölten
· V · BGBl. II Nr. 308/2012 · in Kraft seit 2012-09-19
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung verlegte mit Wirkung 1. April 2013 den Amtssitz der Notarstelle Wilhelmsburg nach Sankt Pölten. Dieser einmalige Verwaltungsakt ist vollständig vollzogen: die Stelle befindet sich seit über 13 Jahren in Sankt Pölten. Als abgeschlossener historischer Verwaltungsakt ohne fortlaufenden Regelungsgehalt ist diese Verordnung obsolet.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Sankt Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. April 2013 der Amtssitz der Notarstelle Wilhelmsburg nach Sankt Pölten verlegt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz