Vertretung im Verfahren der Visumerteilung in Canberra und Ottawa
· Vertrag – Deutschland · BGBl. III Nr. 126/2012 · in Kraft seit 2012-08-02
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese bilaterale Vereinbarung ermöglicht es österreichischen Botschaften in Ottawa und Canberra, Visa für Deutschland auszustellen. Das spart dem deutschen Steuerzahler eine eigene Botschaftsinfrastruktur und liegt im beiderseitigen Interesse. Als völkerrechtliche Verwaltungsvereinbarung ohne Grundrechtseingriff und mit klarem Nutzen ist sie beizubehalten.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Vertretung im Verfahren der Visumerteilung in Canberra und Ottawa BGBl. III Nr. 126/2012 02.08.2012 Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Verfahren der Visumerteilung in Canberra und Ottawa StF: BGBl. III Nr. 126/2012 Die vorliegende Vereinbarung ist mit 2. August 2012 in Kraft getreten.
Art. 1 — Verbalnote ↗ RIS
Auswärtiges Amt Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben): 510-02-51 6.20/9-12 AUT Verbalnote Das Auswärtige Amt begrüßt die Botschaft der Republik Österreich und beehrt sich mitzuteilen, dass Deutschland dem Vorschlag der Verbalnote vom 06.03.2012 (GzU. BMeiA-DE. 4.36.10/0001-IV.2/2012) zustimmt mit der Maßgabe, dass die Vertretungsübernahme durch die Botschaften der Republik Österreich in Ottawa am 16.08.2012 und Canberra am 01.09.2012 beginnt und dass die Durchführung der nationalen Konsultation im Vertretungsfall gemäß Art. 8 Abs. 4c Visakodex gemäß Szenario 2 des Vision-Pflichtenheftes erfolgt. Das Auswärtige Amt benutzt diesen Anlass, die Botschaft der Republik Österreich erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern. Berlin, 02.08.2012 /Dokumente/Bundesnormen/NOR40142119/image001.jpg An die Botschaft der Republik Österreich Stauffenbergstraße 1 10785 Berlin Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten GZ. BMeiA-DE.4.36.10/0001-IV.2/2012 An die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Metternichgasse 3 1030 Wien Verbalnote Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten entbietet der Botschaft der Bundesrepublik De
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