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Abkommen über die finanzielle Kooperation - Verlängerung

· K · BGBl. III Nr. 125/2012 · in Kraft seit 2012-08-29

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung dokumentiert die Verlängerung des Finanzkooperationsabkommens Österreich–Ägypten um zwei Jahre ab April 2012, also bis April 2014. Das Abkommen ist nach aktuellem Stand längst ausgelaufen. Diese Bekanntmachung einer abgelaufenen Vertragsverlängerung hat keinerlei operative Wirkung mehr und ist vollständig obsolet.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten vertreten durch den Minister für Internationale Kooperation über die finanzielle Kooperation vom 22. Oktober 2007 (BGBl. III Nr. 70/2008, verlängert durch BGBl. III Nr. 36/2010) wurde gemäß seinem Art. 12 durch Briefwechsel vom 21. März 2012 und 23. April 2012 für einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren, beginnend mit 23. April 2012, verlängert.

§ 0 ↗ RIS

Abkommen über die finanzielle Kooperation - Verlängerung BGBl. III Nr. 125/2012 29.08.2012 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Verlängerung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten vertreten durch den Minister für Internationale Kooperation über die finanzielle Kooperation StF: BGBl. III Nr. 125/2012 Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz