Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers TODTENHAUER
· V · BGBl. II Nr. 281/2012 · in Kraft seit 2012-10-01
43/01 Wehrrecht allgemein · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung hob eine ältere Regelung aus 1977 über den Gefährdungsbereich des Munitionslagers TODTENHAUER auf. Mit dem Inkrafttreten am 1. Oktober 2012 war dieser einzige Regelungsinhalt vollständig vollzogen. Der Text hat keinen verbleibenden Regelungsinhalt und kann gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 27. Mai 1977, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers TODTENHAUER bestimmt wird, GZ 12.681/2-1.5/77, wird aufgehoben.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2012 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz