Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (UNO)
· Vertrag – UNO · BGBl. III Nr. 117/2012 · in Kraft seit 2012-09-01
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen regelt den Austausch und Schutz eingestufter Informationen mit den Vereinten Nationen. Das verfolgt einen legitimen sicherheitspolitischen Zweck.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 13 §§ im Datensatz