Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (UNO)

· Vertrag – UNO · BGBl. III Nr. 117/2012 · in Kraft seit 2012-09-01

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen regelt den Austausch und Schutz eingestufter Informationen mit den Vereinten Nationen. Das verfolgt einen legitimen sicherheitspolitischen Zweck.

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