Rückübernahmeabkommen (Nigeria)
· Vertrag – Nigeria · BGBl. III Nr. 116/2012 · in Kraft seit 2012-08-18
49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Rückübernahmeabkommen mit Nigeria regelt die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht und dient der Durchsetzung des Migrationsrechts. Legitimer staatlicher Zweck.
Kategorien
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