Deregulierung, aber richtig

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Rückübernahmeabkommen (Nigeria)

· Vertrag – Nigeria · BGBl. III Nr. 116/2012 · in Kraft seit 2012-08-18

49/06 Schubverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Rückübernahmeabkommen mit Nigeria regelt die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht und dient der Durchsetzung des Migrationsrechts. Legitimer staatlicher Zweck.

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