Errichtung einer weiteren Notarstelle in Salzburg
· V · BGBl. II Nr. 266/2012 · in Kraft seit 2012-08-07
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung errichtete mit Wirkung 1. Jänner 2013 eine zusätzliche Notarstelle in Salzburg. Dieser einmalige Verwaltungsakt ist vollständig vollzogen: die Stelle existiert seit über 13 Jahren. Die Verordnung hat keinen fortlaufenden Regelungsgehalt und ist gegenstandslos. Grundsätzlich ist das gesamte Numerus-clausus-System der Notare zu hinterfragen, doch diese Einzelverordnung ist in jedem Fall obsolet.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2013 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Salzburg errichtet.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz