Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer weiteren Notarstelle in Salzburg

· V · BGBl. II Nr. 266/2012 · in Kraft seit 2012-08-07

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete mit Wirkung 1. Jänner 2013 eine zusätzliche Notarstelle in Salzburg. Dieser einmalige Verwaltungsakt ist vollständig vollzogen: die Stelle existiert seit über 13 Jahren. Die Verordnung hat keinen fortlaufenden Regelungsgehalt und ist gegenstandslos. Grundsätzlich ist das gesamte Numerus-clausus-System der Notare zu hinterfragen, doch diese Einzelverordnung ist in jedem Fall obsolet.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2013 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Salzburg errichtet.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz