Bundesstraßenplanungsgebiet im Bereich der Gemeinden Wien, Aderklaa, Groß-Enzersdorf, Raasdorf und Schwechat
· V · BGBl. II Nr. 245/2012 · in Kraft seit 2012-07-05
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung erklärte 2012 ein Planungsgebiet für einen Abschnitt der S1 Wiener Außenring Schnellstraße. Nach 14 Jahren ist die Bautätigkeit in diesem Korridor weit fortgeschritten oder durch spätere Beschlüsse verändert worden. Sofern der betreffende Trassenabschnitt gebaut oder anderweitig rechtskräftig entschieden wurde, ist die Plangebietsverordnung überholt und schränkt Eigentümer ohne sachlichen Grund weiter ein.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Zur Sicherung des Baues eines Abschnitts der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Wien, Aderklaa, Groß-Enzersdorf, Raasdorf und Schwechat wird das aus den Lageplänen, Teil 1 – Teil 3, Plannummer ASFINAG P1401/0-401/STR/S01/V, P1402/0-401/STR/S01/V und P1403/0-401/STR/S01/V ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt. Der vorerwähnte Lageplan liegt im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, beim Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 18, Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk, Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk) sowie in den Gemeinden Aderklaa, Groß-Enzersdorf, Raasdorf und Schwechat zur Einsicht auf.
§ 0 ↗ RIS
Bundesstraßenplanungsgebiet im Bereich der Gemeinden Wien, Aderklaa, Groß-Enzersdorf, Raasdorf und Schwechat BGBl. II Nr. 245/2012 05.07.2012 Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Wien, Aderklaa, Groß-Enzersdorf, Raasdorf und Schwechat StF: BGBl. II Nr. 245/2012 Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 – BStG 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2011, wird verordnet:
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz