Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 104/2012 · in Kraft seit 2025-01-24
19/05 Menschenrechte · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übereinkommen schützt Personen vor erzwungenem Verschwindenlassen und begründet menschenrechtliche Schutzpflichten des Staates.
Kategorien
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