Deregulierung, aber richtig

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Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA)

· Vertrag – USA · BGBl. III Nr. 89/2012 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 126/2013 · in Kraft seit 2013-04-26

29/08 Strafrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen ueber die Zusammenarbeit zur Verhinderung und Bekaempfung schwerer Straftaten mit den USA; legitimer Sicherheitszweck, der begleitende Datenaustausch ist datenschutzrechtlich eingebettet.

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