Deregulierung, aber richtig

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Lehrpläne der Mittelschulen

· V · BGBl. II Nr. 185/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 379/2020 · in Kraft seit 2020-09-01

70/02 Schulorganisation; 70/06 Schulunterricht; 70/09 Minderheiten-Schulrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung legt die Lehrpläne der Mittelschulen fest, auch für den muttersprachlichen Unterricht der slowenischen, kroatischen und ungarischen Volksgruppen. Sie verteilt staatliche Bildungsleistung und schützt verfassungsrechtlich garantierte Minderheitenrechte; sie beschränkt nicht die Freiheit der Bürger, sondern strukturiert den staatlichen Schulbetrieb. Ein Lehrplan für öffentliche Pflichtschulen ist notwendige Organisationsgrundlage und betrifft keine Marktfreiheit.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Anl. 5 — LEHRPLAN DER ABTEILUNGEN FÜR DEN UNTERRICHT IN SLOWENISCHER SPRACHE, DIE IN MITTELSCHULEN MIT DEUTSCHER UNTERRICHTSSPRACHE EINGERICHTET SIND ↗ RIS

Anlage 5 LEHRPLAN DER ABTEILUNGEN FÜR DEN UNTERRICHT IN SLOWENISCHER SPRACHE, DIE IN MITTELSCHULEN MIT DEUTSCHER UNTERRICHTSSPRACHE EINGERICHTET SIND (im Sinne des § 12 lit. c des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten) ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Siehe Anlage 1. ZWEITER TEIL KOMPETENZORIENTIERUNG Siehe Anlage 1. DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Siehe Anlage 1. VIERTER TEIL ÜBERGREIFENDE THEMEN Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die S

Anl. 6 — LEHRPLAN DER ABTEILUNGEN FÜR DEN UNTERRICHT IN KROATISCHER SPRACHE, DIE IN MITTELSCHULEN MIT DEUTSCHER UNTERRICHTSSPRACHE EINGERICHTET SIND SOWIE FÜR DIE ZWEISPRACHIGE MITTELSCHULE GROSSWARASDORF ↗ RIS

Anlage 6 LEHRPLAN DER ABTEILUNGEN FÜR DEN UNTERRICHT IN KROATISCHER SPRACHE, DIE IN MITTELSCHULEN MIT DEUTSCHER UNTERRICHTSSPRACHE EINGERICHTET SIND SOWIE FÜR DIE ZWEISPRACHIGE MITTELSCHULE GROSSWARASDORF (im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 2 bzw. des § 8 Abs. 1 letzter Satz des Minderheiten-Schulgesetzes für das Burgenland) ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Siehe Anlage 1. ZWEITER TEIL KOMPETENZORIENTIERUNG Siehe Anlage 1. DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Siehe Anlage 1. VIERTER TEIL ÜBERGREIFENDE THEMEN Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert w

Anl. 7 — LEHRPLAN DER ABTEILUNGEN FÜR DEN UNTERRICHT IN UNGARISCHER SPRACHE, DIE IN MITTELSCHULEN MIT DEUTSCHER UNTERRICHTSSPRACHE EINGERICHTET SIND ↗ RIS

Anlage 7 LEHRPLAN DER ABTEILUNGEN FÜR DEN UNTERRICHT IN UNGARISCHER SPRACHE, DIE IN MITTELSCHULEN MIT DEUTSCHER UNTERRICHTSSPRACHE EINGERICHTET SIND (im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 2 des Minderheiten-Schulgesetzes für das Burgenland) ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Siehe Anlage 1. ZWEITER TEIL KOMPETENZORIENTIERUNG Siehe Anlage 1. DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Siehe Anlage 1. VIERTER TEIL ÜBERGREIFENDE THEMEN Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene

Anl. 1 — LEHRPLAN DER MITTELSCHULE ↗ RIS

Anlage 1 LEHRPLAN DER MITTELSCHULE ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL 1. Funktion und Gliederung des Lehrplans Der Lehrplan dient als Grundlage für Das allgemeine Bildungsziel bildet gemeinsam mit den Erwartungen an die Unterrichtsgestaltung, den Ausführungen zur Kompetenzorientierung und den allgemeinen didaktischen Grundsätzen sowie dem organisatorischen Rahmen inklusive der Stundentafeln die Grundlage für die Umsetzung des Lehrplans. Des Weiteren wird eine Differenzierung zwischen fachlichen, fächerübergreifenden und überfachlichen Kompetenzen entlang übergreifender Themen vorgenommen. Übergreifende Themen bilden wesentliche gesellschaftliche Aspekte ab, die in die unterschiedlichen Unterrichtsgegenstände einfließen und verbindlich aufzugreifen sind. Auf die Lehrpläne für den Religionsunterricht wird im siebenten Teil der Anlage 1 hingewiesen. Die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände (=Fachlehrpläne) sind einheitlich aufgebaut und beinhalten die jeweilige Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze, fachspezifische Kompetenzmodelle und die dazugehörenden Kompetenzbereiche, zentrale fachliche Konzepte sowie Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche

Art. 1 § 1 — Artikel 1 ↗ RIS

Artikel 1 Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Mittelschulen § 1. Für die einzelnen Formen der Mittelschulen werden folgende Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen: 18.07.2024 20007850 NOR40263953

KI-Analyse · 2026-06-16 · 16 §§ im Datensatz