Section Control-Messstreckenverordnung Ybbs
· V · BGBl. II Nr. 168/2012 · in Kraft seit 2012-05-26
90/01 Straßenverkehrsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung bezeichnet eine konkrete Messstrecke auf der A 1 West Autobahn bei Ybbs für die abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrolle. Verkehrssicherheit auf Autobahnen ist ein legitimer staatlicher Zweck, und die genaue Streckendefinition ist notwendige rechtliche Grundlage für den Betrieb der Anlage.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird jeweils der Abschnitt zwischen km 101,85 und km 107,62 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 1 West Autobahn festgelegt.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz