Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
· BG · BGBl. I Nr. 45/2012 · in Kraft seit 2012-05-17
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Gesetz hat die Bundesministerin für Verkehr ermächtigt, bestimmte Haushaltsverpflichtungen einzugehen – eine Ermächtigung, die 2012 ausgeübt wurde. Die konkreten Vorbelastungen sind längst begründet und abgewickelt. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. (1) Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen ermächtigt, 10.07.2025 20007829 NOR40144645
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen betraut. 10.07.2025 20007829 NOR40139348
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz