Deregulierung, aber richtig

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Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“

· K (Geltungsbereich) · BGBl. III Nr. 80/2012 · in Kraft seit 2012-05-04

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Kundmachung hält fest, dass die Slowakei im Februar 2012 ihre Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen zur Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“ hinterlegt hat. Dieser einmalige Vorgang ist abgeschlossen. Der aktuelle Geltungsbereich des Übereinkommens ergibt sich aus neueren oder zusammenfassenden Kundmachungen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Republik Slowenien hat die Slowakei am 23. Februar 2012 ihre Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen zur Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“ (BGBl. III Nr. 33/2012) hinterlegt.

§ 0 ↗ RIS

Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“ BGBl. III Nr. 80/2012 04.05.2012 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“ StF: BGBl. III Nr. 80/2012

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz