Automatisierter Betrieb von Dampfkesseln
ABD-V · BG · BGBl. II Nr. 147/2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2015 · in Kraft seit 2015-12-29
95/07 Dampfkesselrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn
45%Konfidenz
Begründung
Die Verordnung regelt den automatisierten Betrieb von Dampfkesseln (Sicherheit, auf Basis des Kesselgesetzes und EU-Druckgeräterechts). Dient dem Schutz vor Unfällen. Bleibt.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Anl. 1 — Betriebsregeln für Dampfkessel ohne ständige Beaufsichtigung ↗ RIS
Anlage 1 Betriebsregeln für Dampfkessel ohne ständige Beaufsichtigung
Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 11 §§ im Datensatz