Deregulierung, aber richtig

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Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Russische F)

· Vertrag – Russische F · BGBl. III Nr. 70/2012 · in Kraft seit 2012-04-04

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen ueber die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit einem Drittstaat ist freiheitsneutral und dient legitimer Forschungskooperation.

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