Deregulierung, aber richtig

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VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 4a Abs. 4 des BDG 1979 verfassungswidrig war

· K · BGBl. I Nr. 23/2012 · in Kraft seit 2012-04-13

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Kundmachung gibt bekannt, dass eine Wortfolge im Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 durch den Verfassungsgerichtshof 2012 als verfassungswidrig erkannt wurde. Das Erkenntnis hat seine Wirkung entfaltet und das BDG 1979 wurde entsprechend bereinigt. Eine fortwirkende Regelungsfunktion dieser Kundmachung besteht nicht.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosKein Existenzgrund

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. März 2012, G 123/116, dem Bundeskanzler zugestellt am 5. April 2012, zu Recht erkannt: „Die Wortfolge „um eine Inländern nicht vorbehaltene Verwendung“ in § 4a Abs. 4 des Bundesgesetzes über das Dienstrecht der Beaten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979), BGBl. 333 in der Fassung BGBl. I Nr. 53/2007, war verfassungswidrig.“ BGBl. Nr. 333/1979 22.09.2021 20007787 NOR40138198

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge in § 4a Abs. 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 verfassungswidrig war StF: BGBl. I Nr. 23/2012 Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 BVG und gemäß § 64 Abs. 2 und § 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85/1953, wird kundgemacht: 22.09.2021 20007787 NOR40138199

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz