Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
· V · BGBl. II Nr. 123/2012 · in Kraft seit 2012-05-01
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung schreibt zwingend vor, dass Erlöse aus verkauften Ehrengeschenken an Bedienstete des Verteidigungsministeriums an die Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen gehen. Diese spezifische Verpflichtung zugunsten einer historischen Stiftung ist willkürliche interne Verwaltungsorganisation ohne nachvollziehbaren öffentlichen Nutzen. Allgemeine Haushaltsvorschriften genügen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Vereinnahmte Erlöse aus Veräußerungen von Ehrengeschenken, die Bediensteten im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport übergeben wurden, sind den Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftungen zu Wohlfahrtszwecken zu überweisen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz