Deregulierung, aber richtig

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Übertragung von Aufgaben gemäß § 7 Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013

· V · BGBl. II Nr. 97/2012 · in Kraft seit 2013-01-01

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung überträgt Haushaltsaufgaben an Einheiten des ehemaligen Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, das 2020 grundlegend umstrukturiert und in zwei neue Ministerien aufgeteilt wurde. Da keine Anpassung nach der Ministerienreform erkennbar ist, ist die Verordnung durch die veränderte Organisationsstruktur überholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die in § 7 Abs. 2 des BHG 2013 genannten Aufgaben werden den Leiterinnen oder Leitern folgender, in Ziffer 1 bis 7 genannter Organisationseinheiten übertragen und diese zu haushaltsführenden Stellen im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 2 BHG 2013 bestimmt:

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Die haushaltsführenden Stellen gemäß § 1 bewirtschaften jeweils ein Detailbudget zweiter Ebene und sind dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in ihrer jeweiligen Funktion als haushaltsführende Stelle bzw. dem sachlich in Betracht kommenden Detailbudget erster Ebene nachgeordnet.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz