WP-Anschaffungskosten-VO
· V · BGBl. II Nr. 94/2012 · in Kraft seit 2012-03-29
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung regelte die Ableitung der Anschaffungskosten für Wertpapiere zum Stichtag 1. April 2012 für die Kapitalertragsteuer-Übergangsregelung. Dieser einmalige Stichtag liegt weit in der Vergangenheit; die Übergangsregel ist vollständig ausgeführt. Die Verordnung hat keinen lebenden Regelungsinhalt mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Sind nach § 124b Z 185 lit. a EStG 1988 dem Abzugsverpflichteten die tatsächlichen Anschaffungskosten nicht bekannt, hat dieser für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzuges den gemeinen Wert der Anteile oder Anteilscheine zum 1. April 2012 als Anschaffungskosten anzusetzen. Als nicht bekannt gelten die tatsächlichen Anschaffungskosten auch dann, wenn sie vom Abzugsverpflichteten nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden können. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die steuerlichen Anschaffungskosten nicht vollautomatisch ohne Adaptierungen verarbeitet werden können.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Werden nach dieser Verordnung abgeleitete Anschaffungskosten angesetzt
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz