Satzung des Kollektivvertrages für die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS)
· V · BGBl. II Nr. 101/2012 · in Kraft seit 2012-02-01
60/03 Kollektives Arbeitsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Satzung hat den BAGS-Kollektivvertrag in der Fassung vom Februar 2012 für allgemeinverbindlich erklärt. Der BAGS-Kollektivvertrag wurde seither mehrfach neu verhandelt und aktualisiert; die konkrete Version von 2012 ist nicht mehr gültig. Diese Satzung ist damit gegenstandslos und durch nachfolgende Satzungen ersetzt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 2 — Inhalt der Satzung ↗ RIS
Inhalt der Satzung § 2. Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen, die bei Mitgliedern der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) beschäftigt sind(Stand 1. Februar 2012) wird zur Satzung erklärt.
§ 3 — Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung ↗ RIS
Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung § 3. Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Februar 2012 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz