Kontenplanverordnung 2013
KPV 2013 · V · BGBl. II Nr. 74/2012 · in Kraft seit 2012-03-20
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Verordnung legt den Kontenplan für die Gebarung des Bundes fest. Es handelt sich um reine Verwaltungsinterna, die Bürgerinnen und Bürger nicht direkt berührt. Die interne Buchführungsstruktur des Bundes muss irgendwo geregelt sein; die Verordnung erfüllt diesen Zweck auf minimale Weise.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der in der Anlage 1 angeschlossene Kontenplan sowie die Anlage 2 treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft und sind erstmalig auf die Erstellung des Bundesfinanzgesetzes für das Finanzjahr 2013 anzuwenden.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz