EWR-Abkommen – Beteiligung Bulgarien und Rumänien
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 46/2012 · in Kraft seit 2011-11-09
59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übereinkommen regelt die Beteiligung Bulgariens und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum. Es ist Grundlage ihrer EWR-Teilnahme und weiter in Kraft.
Kategorien
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