Deregulierung, aber richtig

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Bestimmungen näherer Kostenarten gemäß § 79 Abs. 6 Z 4 GWG 2011

(GAS-NBK-VO) · V · BGBl. II Nr. 39/2012 · in Kraft seit 2012-02-29

58/02 Energierecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung definiert Kostenkategorien für nicht beeinflussbare Übergangskosten aus der Gasliberalisierung vom 1. Oktober 2002. Diese Restrukturierungskosten aus der Marktöffnung vor über 20 Jahren sind vollständig abgewickelt. Die Verordnung hat keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 — Regelungsgegenstand ↗ RIS

Regelungsgegenstand § 1. Diese Verordnung bestimmt die näheren Kostenarten der nicht beeinflussbaren Kosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften im Zuge von Ausgliederungen, welche dem Grunde nach zum Zeitpunkt der Vollliberalisierung des Erdgasmarktes mit 1. Oktober 2002 bestanden haben.

§ 2 — Kostenarten ↗ RIS

Kostenarten § 2. Kostenarten der nicht beeinflussbaren Kosten im Sinne des § 1 sind:

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz