VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 7 Abs. 1 lit. a der Satzung der Versorgungseinrichtung Teil A NEU der Rechtsanwaltskammer Wien gesetzwidrig war
· K · BGBl. II Nr. 36/2012 · in Kraft seit 2012-02-11
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Kundmachung gibt bekannt, dass eine Wortfolge in der Satzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien durch den Verfassungsgerichtshof 2011 als gesetzwidrig erkannt wurde. Das Erkenntnis hat seine Wirkung entfaltet und die betroffene Satzungsbestimmung wurde entsprechend bereinigt. Eine fortwirkende Regelungsfunktion dieser Kundmachung besteht nicht.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 3. Dezember 2011, V 37/11-9, der Bundesministerin für Justiz zugestellt am 13. Jänner 2012, ausgesprochen, dass die Wortfolge „der Antragstellung und“ im Satzteil „und die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte einer Rechtsanwaltskammer oder eine Liste der niedergelassenen Europäischen Rechtsanwälte im Zeitpunkt der Antragstellung und des Eintritts der Berufsunfähigkeit“ in § 7 Abs. 1 lit. a der Satzung der Versorgungseinrichtung Teil A NEU der Rechtsanwaltskammer Wien, beschlossen am 3. Dezember 2003, kundgemacht im Anwaltsblatt 2004, Seite 160 ff., gesetzwidrig war. 15.02.2023 20007688 NOR40136302
§ 0 ↗ RIS
Kundmachung der Bundesministerin für Justiz über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofs, dass die Wortfolge „der Antragstellung und“ im Satzteil „und die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte einer Rechtsanwaltskammer oder eine Liste der niedergelassenen Europäischen Rechtsanwälte im Zeitpunkt der Antragstellung und des Eintritts der Berufsunfähigkeit“ in § 7 Abs. 1 lit. a der Satzung der Versorgungseinrichtung Teil A NEU der Rechtsanwaltskammer Wien, beschlossen am 3. Dezember 2003, kundgemacht im Anwaltsblatt 2004, Seite 160 ff., gesetzwidrig war StF: BGBl. II Nr. 36/2012 Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht: 15.02.2023 20007688 NOR40136303
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz