Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 33/2012 · in Kraft seit 2012-03-20
99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übereinkommen errichtet den funktionalen Luftraumblock Zentraleuropa. Es dient der effizienten und sicheren Luftraumnutzung im einheitlichen europäischen Luftraum.
Kategorien
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