Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

VfGH-Aufhebung §§ 62 bis 69 sowie Feststellung der Gesetzwidrigkeit des § 61 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005

· K · BGBl. II Nr. 14/2012 · in Kraft seit 2012-01-14

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung gibt die VfGH-Aufhebung mehrerer Bestimmungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 bekannt. Das Erkenntnis aus 2011 ist längst abgeschlossen und hat seine Wirkung erzeugt. Eine fortdauernde Regelungsfunktion fehlt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosKein Existenzgrund

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2011, V 85-96/11-15, dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung zugestellt am 21. Dezember 2011, zu Recht erkannt:

§ 0 ↗ RIS

VfGH-Aufhebung §§ 62 bis 69 sowie Feststellung der Gesetzwidrigkeit des § 61 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 BGBl. II Nr. 14/2012 14.01.2012 Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Aufhebung der §§ 62 bis 69 sowie über die Feststellung der Gesetzwidrigkeit des § 61 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 durch den Verfassungsgerichtshof StF: BGBl. II Nr. 14/2012 Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz