Deregulierung, aber richtig

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Wappen, Fahnen und Staatsemblem - Peru

· K · BGBl. II Nr. 2/2012 · in Kraft seit 2012-01-03

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Pariser Verbandsübereinkunft Art. 6ter; EU-Markenrichtlinie 2015/2436/EU

Begründung

Diese Kundmachung verhindert, dass Hoheitszeichen Perus — Wappen, Fahnen und Staatsemblem — in Österreich als Marken eingetragen werden können. Das schützt sowohl Peru als auch österreichische Verbraucher vor Täuschung über staatliche Herkunft. Österreich ist durch internationale Abkommen und EU-Markenrecht zur Veröffentlichung dieser Schutzliste verpflichtet. Niemand hat ein legitimes Interesse daran, fremde Staatssymbole als eigene Handelsmarke zu nutzen.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Wappen, Fahnen und Staatsemblem - Peru BGBl. II Nr. 2/2012 03.01.2012 Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Wappen, Fahnen und das Staatsemblem der Republik Peru StF: BGBl. II Nr. 2/2012 Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf Wappen, Fahnen und das Staatsemblem der Republik Peru Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz