Deregulierung, aber richtig

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Bundeshymne der Republik Österreich

· BG · BGBl. I Nr. 127/2011 · in Kraft seit 2012-01-01

10/14 Staatliche Symbole, Nationalfeiertag · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Gesetz legt Text und Melodie der österreichischen Bundeshymne verbindlich fest. Nationale Symbole rechtlich zu verankern schafft Rechtssicherheit und entspricht einem anerkannten staatlichen Aufgabenbereich. Das Gesetz schränkt keine Freiheit ein und hat einen klar definierten sachlichen Kern.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Die Bundeshymne der Republik Österreich besteht aus drei Strophen des Gedichts „Land der Berge“ und der Melodie des sogenannten Bundesliedes, beides in der Form der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage. 17.11.2022 20007593 NOR40134279

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz