Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Zusätzliche Mittel für das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz

· BG · BGBl. I Nr. 112/2011 · in Kraft seit 2011-12-08

58/02 Energierecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Bundesgesetz ordnete eine einmalige Überweisung von 25 Millionen Euro innerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttreten an. Dieser einmalige Zahlungsvorgang wurde 2011 vollzogen. Der Gesetzestext hat keinen verbleibenden Regelungsinhalt und ist ersatzlos zu streichen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Von dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen, das für den Kostenersatz für bestehende und modernisierte KWK-Anlagen gemäß § 8 des KWK-Gesetzes, BGBl. I Nr. 111/2008, bis Ende 2010 vorgesehen war, sind 25 Millionen Euro innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes an den Bund zu überweisen. Diese Mittel sind ausschließlich für Förderungen auf Grund des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes, BGBl. I Nr. 113/2008, zu verwenden.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betraut.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz