Deregulierung, aber richtig

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Verlauf der Staatsgrenze

· Vertrag – Slowenien · BGBl. III Nr. 176/2011 · in Kraft seit 2012-02-01

19/02 Staatsgrenzen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Vertrag legt den Verlauf der Staatsgrenze in mehreren Abschnitten fest. Grenzfestlegungen sind ein zwingender, dauerhafter zwischenstaatlicher Kernbereich.

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