Verlauf der Staatsgrenze
· Vertrag – Slowenien · BGBl. III Nr. 176/2011 · in Kraft seit 2012-02-01
19/02 Staatsgrenzen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Vertrag legt den Verlauf der Staatsgrenze in mehreren Abschnitten fest. Grenzfestlegungen sind ein zwingender, dauerhafter zwischenstaatlicher Kernbereich.
Kategorien
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