Deregulierung, aber richtig

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Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2012

· V · BGBl. II Nr. 357/2011 · in Kraft seit 2011-11-10

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für die Pensionsanpassung des Jahres 2012 auf 1,027 fest. Dieser einmalige Wert ist seit über einem Jahrzehnt angewendet und hat keine fortwirkende Funktion mehr. Das Dokument ist vollständig gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Unter Bedachtnahme auf den Richtwert nach § 108e Abs. 9 Z 1 ASVG wird der Anpassungsfaktor für das Jahr 2012 mit 1,027 festgesetzt. 25.11.2019 20007521 NOR40132740

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz