VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2009 ab 1. Jänner 2009“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war
· K · BGBl. II Nr. 352/2011 · in Kraft seit 2011-11-05
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung teilt mit, dass eine Verordnung der Disziplinarkommission aus dem Jahr 2009 nachträglich als gesetzwidrig erkannt wurde. Der Ausspruch des Verfassungsgerichtshofs aus 2011 hat seine Rechtswirkung vollständig entfaltet. Die Kundmachung selbst hat keinen eigenständigen Regelungsgehalt mehr und ist als historisches Dokument gegenstandslos.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 20. September 2011, V 75/11-6, der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 19. Oktober 2011, erkannt: „Die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2009 ab 1. Jänner 2009“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres war gesetzwidrig.“ 21.09.2021 20007512 NOR40132617
§ 0 ↗ RIS
Kundmachung der Bundesministerin für Inneres über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2009 ab 1. Jänner 2009“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres gesetzwidrig war StF: BGBl. II Nr. 352/2011 Gemäß Art. 139 Abs. 5 zweiter Satz B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 in Verbindung mit § 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht: BGBl. Nr. 85/1953 21.09.2021 20007512 NOR40132618
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz