Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2010
· BG · BGBl. I Nr. 94/2011 · in Kraft seit 2011-11-01
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Bundesgesetz erteilt die parlamentarische Genehmigung für den Bundesrechnungsabschluss des Jahres 2010. Diese Genehmigung war eine einmalige parlamentarische Handlung, die im Jahr 2011 vollzogen wurde. Das Gesetz hat keine fortlaufende Rechtswirkung mehr und ist rein historisch.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2010 wird die Genehmigung erteilt. 26.11.2019 20007510 NOR40132569
§ 0 ↗ RIS
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2010 StF: BGBl. I Nr. 94/2011 (NR: GP XXIV AB 1449 S. 124.) Der Nationalrat hat beschlossen: 26.11.2019 20007510 NOR40132570
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz