Deregulierung, aber richtig

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Intelligente Messgeräte-AnforderungsVO 2011

IMA-VO 2011 · V · BGBl. II Nr. 339/2011 · in Kraft seit 2011-11-01

58/02 Energierecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Richtlinie 2019/944/EU (Elektrizitätsbinnenmarkt) verpflichtet Mitgliedstaaten zur Einführung intelligenter Messgeräte; diese VO setzt die technischen Mindestanforderungen gemäß § 83 ElWOG 2010 um

Begründung

Die EU-Elektrizitätsrichtlinie schreibt die Einführung intelligenter Stromzähler vor. Diese Verordnung legt die technischen Mindestanforderungen fest, die für einen einheitlichen Rollout notwendig sind. Ohne solche Standards fehlt die technische Grundlage für den gesetzlich vorgesehenen Ausbau. Die Anforderungen sind auf das Minimum beschränkt.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 — Regelungsgegenstand ↗ RIS

Regelungsgegenstand § 1. Diese Verordnung bestimmt die Anforderungen, denen intelligente Messgeräte gemäß § 7 Abs. 1 Z 31 ElWOG 2010 zu entsprechen haben und gemäß § 59 ElWOG 2010 bei der Ermittlung der Kostenbasis für die Entgeltbestimmung in Ansatz zu bringen sind.

§ 2 — Anwendungsbereich ↗ RIS

Anwendungsbereich § 2. Die Anforderungen gemäß § 3 betreffen jene Messgeräte gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG 2010, mit denen Endverbraucher auszustatten sind, deren Verbrauch nicht über einen Lastprofilzähler gemessen wird.

§ 3 — Anforderungen an intelligente Messgeräte ↗ RIS

Anforderungen an intelligente Messgeräte § 3. Intelligente Messgeräte gemäß § 7 Abs. 1 Z 31 ElWOG 2010 haben folgenden Mindestfunktionsanforderungen zu entsprechen:

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz