Intelligente Messgeräte-AnforderungsVO 2011
IMA-VO 2011 · V · BGBl. II Nr. 339/2011 · in Kraft seit 2011-11-01
58/02 Energierecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die EU-Elektrizitätsrichtlinie schreibt die Einführung intelligenter Stromzähler vor. Diese Verordnung legt die technischen Mindestanforderungen fest, die für einen einheitlichen Rollout notwendig sind. Ohne solche Standards fehlt die technische Grundlage für den gesetzlich vorgesehenen Ausbau. Die Anforderungen sind auf das Minimum beschränkt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 — Regelungsgegenstand ↗ RIS
Regelungsgegenstand § 1. Diese Verordnung bestimmt die Anforderungen, denen intelligente Messgeräte gemäß § 7 Abs. 1 Z 31 ElWOG 2010 zu entsprechen haben und gemäß § 59 ElWOG 2010 bei der Ermittlung der Kostenbasis für die Entgeltbestimmung in Ansatz zu bringen sind.
§ 2 — Anwendungsbereich ↗ RIS
Anwendungsbereich § 2. Die Anforderungen gemäß § 3 betreffen jene Messgeräte gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG 2010, mit denen Endverbraucher auszustatten sind, deren Verbrauch nicht über einen Lastprofilzähler gemessen wird.
§ 3 — Anforderungen an intelligente Messgeräte ↗ RIS
Anforderungen an intelligente Messgeräte § 3. Intelligente Messgeräte gemäß § 7 Abs. 1 Z 31 ElWOG 2010 haben folgenden Mindestfunktionsanforderungen zu entsprechen:
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz