Deregulierung, aber richtig

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Verbot der Verwendung von Bisphenol A in Beruhigungssaugern und Beißringen

· V · BGBl. II Nr. 327/2011 · in Kraft seit 2011-10-07

82/05 Lebensmittelrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Verbot schützt Säuglinge vor einem Stoff mit nachgewiesenem Gesundheitsrisiko in Produkten, die direkt in den Mund kommen. Das ist ein klar legitimer staatlicher Schutzauftrag für Kleinkinder, die sich nicht selbst schützen können. Eine EU-weite Regelung für diese spezifischen Produktkategorien bestand zum Erlasszeitpunkt nicht.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. (1) Gegenstand dieser Verordnung sind Beruhigungssauger und Beißringe (Gebrauchsgegenstände gemäß § 3 Z 7 lit. c LMSVG). (2) Es ist verboten, Beruhigungssauger und Beißringe mit Bisphenol A herzustellen oder in Verkehr zu bringen.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz