Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit - Durchführung (Uruguay)

· Vertrag – Uruguay · BGBl. III Nr. 155/2011 · in Kraft seit 2011-12-01

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Durchfuehrungsvereinbarung zum Sozialversicherungsabkommen mit Uruguay; sie regelt nur die technische Abwicklung zwischen den Traegern und belastet niemanden. Legitime zwischenstaatliche Koordinierung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 2 — Artikel 2 ↗ RIS

Artikel 2 Verbindungsstellen Verbindungsstellen nach Artikel 16 des Abkommens sind in der Republik Österreich der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, in der Republik östlich des Uruguay die Bank für Sozialvorsorge.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 9 §§ im Datensatz